Auf Basis seiner Leitwerte der Toleranz, Offenheit und Vielfalt versteht sich der Verbund Sozialer Dienste als Teil der zivilgesellschaftlichen Brandmauer gegen Rechtsextremismus. Der VSD ist parteipolitisch neutral, stellt sich jedoch klar gegen jede Form von Diskriminierung, Rassismus und Menschenfeindlichkeit. Die Zusammenarbeit mit als rechtsextrem eingestuften, demokratie- und verfassungsfeindlichen Organisationen und Parteien, sowie eine Mitgliedschaft in solchen, sind unvereinbar mit unseren Werten. Dies gilt auch, wenn diese Einstufung nur für einzelne Landesverbände, Untergliederungen oder Organisationseinheiten derselben zutrifft.

Unsere Mitarbeitenden repräsentieren eine breite Vielfalt an sozialen Realitäten, Weltanschauungen und politischen Überzeugungen. Die Unterschiedlichkeit unserer Mitarbeitenden sehen wir als Bereicherung an. Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende, die durch offensichtliches menschenfeindliches oder rechtsextremes Verhalten, sei es während oder außerhalb der Arbeit, auffallen, haben im VSD keinen Platz. Dies ist jedoch ausdrücklich zu unterscheiden von individuellen Weltanschauungen und politischen Überzeugungen, die jedem Mitarbeitenden unbenommen bleiben.

Der VSD schließt eine direkte und indirekte Zusammenarbeit mit Organisationen und Parteien aus, die menschenfeindliche und rechtsextreme Positionen vertreten und erbringt für diese keine Dienstleistungen. Auch die indirekte Zusammenarbeit über Bündnisse mit anderen Organisationen wird ausgeschlossen. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann den Ausschluss oder die Beendigung von Kooperationen zur Folge haben.

Um seine Aufgaben erfüllen zu können, ist der VSD auf die Zusammenarbeit mit Institutionen auf verschiedenen Ebenen angewiesen, unabhängig von der Parteizugehörigkeit oder politischen Ausrichtung deren Mandatsträger*innen. Parteizugehörigkeit und Amt sind dabei zu trennen. So sind zum Beispiel Minister*innen, Landrät*innen, Bürgermeister*innen und Ausschussvorsitzende demokratisch legitimierte Amtsinhaber*innen und damit notwendige Gesprächspartner*innen. Sich der Kommunikation mit diesen Amtsinhaber*innen zu verweigern, widerspricht dem demokratischen Selbstverständnis. Gleichwohl vermeidet der VSD die Einladung von Amtsinhaber*innen und Funktionsträger*innen in eigene Einrichtungen oder zu Veranstaltungen über das zwingend notwendige Maß hinaus, wenn diese als rechtsextrem eingestuften Parteien, Organisationen oder Bündnissen angehören. Dies gilt auch, wenn diese Einstufung nur für einzelne Landesverbände, Untergliederungen oder Organisationseinheiten derselben zutrifft.