AMBULANTE ASSISTENZ
Eingliederungshilfe
Die Verbund sozialer Dienste gGmbH (im Folgenden VSD genannt) bietet im Rahmen der Eingliederungshilfe eine Ambulante Assistenz im Landkreis Osnabrück an. Die ambulante Betreuung richtet sich an Personen, die z.B. weiterhin in ihrer bestehenden Wohnung leben möchten oder aus dem stationären Wohnheim in eine neue Wohnform begleitet werden wollen.
Den rechtlichen Hintergrund stellt hierzu die „Eingliederungshilfe“ nach §§ 53 ff. SGB XII mit dem Auftrag der Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dar.
Mögliche Leistungen, die die Teilhabe an der Gesellschaft unterstützen, sind „Hilfen zu selbstbestimmtem Leben“, wie sie im Rahmen der Ambulanten Assistenz erbracht werden.
Es handelt sich um eine aufsuchende Assistenzleistung.
Gemäß der Leistungsvereinbarung können Menschen mit geistiger, seelischer oder psychischer sowie einer körperlichen Behinderung ambulant unterstützt werden.
PÄDAGOGISCHES LEITBILD
Unser Konzept
Wir achten die Würde eines jeden Menschen. Dazu gehört für uns Wertschätzung und Respekt, Toleranz und Vertrauen, Sensibilität, Ehrlichkeit und Solidarität.
Wir bieten allen Menschen – unabhängig von Konfession, Weltanschauung, Nationalität und Identität – unsere professionelle Hilfe und Begleitung in der Lebenspraxis und Alltagsbewältigung.
Wir suchen gemeinsam mit dem Betroffenen nach Wegen, ihn nach seinen individuellen Bedürfnissen und Ressourcen zu unterstützen und zu fördern, so dass eine größtmögliche Selbstständigkeit im Umgang mit der Erkrankung und Teilhabe am öffentlichen Leben wiedererlangt werden kann.
Inklusion ist nicht nur ein Ziel, das es zu erreichen gilt, Inklusion soll bei uns gelebt und erfahren werden. Demnach sehen wir uns als Leitfigur auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft.
Wichtig sind uns dabei, u.a. die Entwicklung und Stärkung des Vertrauens in die eigenen Kompetenzen und Ressourcen, Steigerung der Lebensqualität durch subjektiv sinnvoll empfundene Beschäftigung im Bereich Tagesstruktur und Freizeit, Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen und Kontakte, Erarbeitung von wirksamen Handlungsmustern zum Umgang mit der Erkrankung und weitere individuelle Bedürfnisse des Klienten.
Unsere Arbeit gestaltet sich durch professionelle Beziehung in einem ausgewogenen Verhältnis von Nähe und Distanz. Wir begegnen dem Menschen auf Augenhöhe und unterstützen ihn durch Kontinuität. Unser Handeln basiert auf der Basis des ressourcenorientierten Menschenbildes, d. h. den Menschen mit seinen Fähigkeiten und Stärken zu einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben zu führen.
Wir sichern unsere Professionalität durch Beratung, Anleitung, Supervision, Aus-, Fort-, und Weiterbildung. Die Grundlage unserer Betreuung bilden fachliche Standards und transparente Strukturen zur stetigen Qualitätsentwicklung.
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Ansprechpartner
Die Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit nicht nur vorübergehender geistiger sowie seelischer, psychischer oder körperlicher Behinderung.
Unsere Ziele und Inhalte
Die Ambulante Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen aufgrund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen.
Das Angebot umfasst sowohl konkrete Hilfestellung wie auch die Unterstützung zur selbstbestimmten Lebensplanung.
Das Hilfsangebot kann folgende Ziele und Leistungen umfassen:
- Erhalt und Förderung vorhandener Fähigkeiten
- Der Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit der eigenen Erkrankung
- Entwicklung und Förderung einer Lebensperspektive
- Die anleitende Unterstützung in der täglichen Haushaltsführung; Alltagsbewältigung und -gestaltung
- Das Erlernen einer angemessenen Tagesstruktur, möglicherweise die berufliche Rehabilitation
- Hilfe bei Behördenangelegenheiten und medizinischen Belangen
- Stärkung sozialer Kompetenzen zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
- Unterstützung in Krisensituationen
In Krisenzeiten erfolgt eine konstante und engmaschige Betreuung.
Die Dauer und Intensität der Leistungen sind einzelfallbezogen und orientieren sich an dem individuell vorhandenen Unterstützungsbedarf der betreuten Personen.
Durch die ambulante Assistenz soll eine stationäre Hilfe vermieden werden.
Personal- und Leitungsstruktur
Für die ambulante Assistenz steht ein multiprofessionelles Team bestehend aus unterschiedlichen Berufsgruppen zur Verfügung. Dies sind insbesondere:
- Gesundheits- und KrankenpflegerInnen,
- ErzieherInnen,
- SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen,
- HeilerziehungspflegerInnen,
- HeilpädagogInnen oder
- MitarbeiterInnen, die eine diesen Mindestqualifikationen vergleichbare oder höherwertige Qualifikation vorweisen können.
Der Einsatz der Betreuungsfachkräfte richtet sich in Art (Qualifikation) und Umfang nach der vereinbarten Leistung. Die Leitung der ambulanten Assistenz verantwortet den Personaleinsatz, begleitet und überwacht Leistungselemente im direkten und indirekten Bereich.
Die Leistungsempfänger haben eine persönliche(n) Ansprechpartner(in)/Bezugsperson.
Voraussetzungen und Kosten
Voraussetzungen für eine Ambulante Betreuung sind
- Volljährigkeit
- Freiwilligkeit
- Das Vorliegen einer geistigen, seelischen, psychischen oder einer körperlichen Behinderung-
- Individueller Hilfebedarf
Die Kosten der Leistungen (nach §§ 53/54 SGBXII) werden in der Regel nach Feststellung der Leistungsberechtigung individuell vom zuständigen Sozialhilfeträger, der Pflegeversicherung oder anderer individueller Leistungsträger übernommen. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich. Gegebenenfalls muss die Leistung aus eigenen Mitteln finanziert werden.