Zum 1. Juli 2024 sind die Pfändungsfreigrenzen für Lohnpfändungen und Pfändungsschutzkonten erhöht worden. Das teilt die Schuldnerberatung des Paritätischen Oldenburg-Ammerland mit. Dies schafft den Betroffenen etwas mehr Spielraum, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Bei Lohn- oder Kontenpfändungen haben die Betroffenen Anspruch auf pfändungsgeschützte Beträge, die die…