Schuldner- & Insolvenzberatung

Die Verbund sozialer Dienste gGmbH (VSD gGmbH) bietet eine Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis und der Stadt Osnabrück an. Vertraulich. Seriös. Diskret. Unser Ziel ist Ihre Finanzkompetenz statt einer Privatinsolvenz.
Die Zahl der Menschen und privaten Haushalte in Deutschland, die sich wegen anhaltender Zahlungsschwierigkeiten in einer finanziellen Notlage befinden, ist unvermindert hoch. Nach dem SchuldnerAtlas 2024 der Creditreform gelten aktuell mehr als 5,5 Millionen Menschen in Deutschland als überschuldet. In Niedersachsen liegt die Schuldnerquote mit 8,09 Prozent genau im dem bundesweiten Durchschnitt. Für den Landkreis Osnabrück ist von einer Verschuldensquote von 6,99 Prozent im Jahr 2024 auszugehen.
Die Ursachen dieses Problems sind vielfältig. Neben Arbeitslosigkeit, Erkrankung, Sucht, Trennung und Scheidung sowie gescheiterter beruflicher Selbständigkeit sind längerfristiges Niedrigeinkommen und Armut zentrale Faktoren, die eine private Überschuldung verursachen oder begünstigen. Ebenso spielen das individuelle Kauf- und Konsumverhalten sowie wirtschaftliche Unerfahrenheit und mangelnde Finanzkompetenz des Einzelnen eine Rolle.
Als Folge der finanziellen Überschuldung sind die betroffenen Menschen dauerhaft nicht mehr in der Lage, die Ausgaben für ihren Lebensunterhalt und ihre sonstigen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Rechnungen können nicht mehr beglichen werden, Kredite werden gekündigt. Mahnbescheide gehen zu, im Weiteren folgen Vollstreckungsandrohungen. Der Gerichtsvollzieher kommt ins Haus. Es folgen Lohn- und Kontenpfändung. Der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Neue Schulden entstehen. Der Überblick über Einnahmen und Ausgaben geht verloren. Die psychische Überlastung der Betroffenen nimmt zu.
Unsere Schuldnerberatung unterstützt überschuldete Personen und ihre Familien bei der Bewältigung und Überwindung ihrer sozialen und finanziellen Probleme. Ziel des Beratungsangebotes ist es, eine nachhaltige psychosoziale und finanzielle Stabilität bei den Betroffenen und damit eine nachhaltige Verbesserung ihrer Lebenssituation zu erreichen.

Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?

Die soziale Schuldnerberatung steht allen natürlichen Personen mit Wohnsitz im Landkreis Osnabrück sowie der Stadt Osnabrück offen, die sich in einer Situation der finanziellen Überschuldung befinden oder von einer solchen potentiell bedroht sind.
Das Beratungsangebot richtet sich vorrangig an
– Personen mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, soweit die Schuldnerberatung zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit beiträgt,
– Personen mit Anspruch auf Leistungen der Hilfen zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
– Personen, bei denen eine Lebenslage besteht, in der ein Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII durch eine Schuldnerberatung vermieden werden kann bzw. ein voraussichtlich entstehender Leistungsanspruch gemindert werden kann.

Nicht zuständig ist die soziale Schuldnerberatung für die Beratung von zum Zeitpunkt der Beratung beruflich Selbständigen.
Mit nichtberatungshilfeberechtigten werden Gebührenvereinbarungen getroffen, die sich an den Beratungshilfegebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) orientieren und deren Höhe abhängig von der Anzahl der Gläubiger ist.

Unsere Prinzipien

Unsere Schuldnerberatung richtet sich als persönliches Hilfeangebot nach folgenden allgemeinen Prinzipien:
– Offener Zugang für alle Menschen: Die Ratsuchenden erhalten niedrigschwellig, barrierefrei und unabhängig von Konfession, Weltanschauung und sozialer Stellung Zugang zu der Beratungsstelle.
– Freiwilligkeit: Die Ratsuchenden entscheiden freiwillig, ob sie die Angebote der sozialen Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
– Vertraulichkeit und Verschwiegenheit: Die Beratung der Ratsuchenden erfolgt vertraulich. Die Beratungsfachkräfte unterliegen der Schweigepflicht und sind zur Einhaltung von Datenschutz verpflichtet.
– Kostenfreiheit: Die Inanspruchnahme der sozialen Schuldnerberatung ist für die Ratsuchenden kostenfrei.
– Nachvollziehbarkeit: Das Handeln der Beratungsfachkräfte ist für die Ratsuchenden jederzeit transparent und nachvollziehbar.
– Partizipation: Die Ratsuchenden werden im Beratungsprozess bei allen Schritten aktiv beteiligt.
– Ganzheitlichkeit: Die Beratungsfachkräfte berücksichtigen bei der Deutung und Bearbeitung der Überschuldungssituation neben juristischen und ökonomischen auch psychosoziale, familiäre und sozialräumliche Zusammenhänge.
Ausgehend von Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihren Problemlagen und Ihren persönlichen Erwartungen erarbeiten wir gemeinsam Lösungsvorschläge zur Überwindung der Überschuldungssituation und dem persönlichen Umgang mit den bestehenden sozialen wie materiellen Schwierigkeiten. Bei Bedarf wird in weiterführende Hilfsangebote vermittelt.

Ablauf

Der Kontakt kann entweder direkt durch die ver- oder überschuldete Person selbst erfolgen, oder durch Angehörige, Bekannte oder Betreuer. Ebenso kann eine Kontaktaufnahme über andere soziale Netzwerke und Beratungsstellen (u.a. Jobcenter, Pro familia, Sozialämter etc.) angebahnt werden. Die Kontaktaufnahme kann sowohl telefonisch, online als auch persönlich erfolgen.
In diesem ersten Gespräch wird auf die Situation des Ratsuchenden eingegangen und im Anschluss, entsprechend der vorhandenen Kapazitäten, möglichst zeitnah ein Termin für ein persönliches Erstberatungsgespräch vereinbart.
Im Rahmen der Erstberatung erfolgt zunächst die grundlegende Information über die Arbeitsweise in der Schuldnerberatung. Sodann wird die psychosoziale Situation des Ratsuchenden erhoben. Dazu gehören die Erfassung der persönlichen Daten, der familiären und beruflichen Situation, die Erstellung einer Einnahmen-/ Ausgaben-Übersicht, die Erfassung der Gesamt-verbindlichkeiten, die Reflexion der materiellen Konsequenzen und sozialen Folgen der Überschuldung in der aktuellen Lebenssituation sowie die Erfassung weiterer Probleme und die Beurteilung der Auswirkungen auf die Schuldnerberatung (z.B. familiäre Probleme). Bei Vorliegen weiterer Problemlagen werden Vernetzungen mit anderen Beratungsstellen genutzt.
Weiterhin wird überprüft, ob existenzsichernde Maßnahmen notwendig sind. Es wird eine erste Arbeitshypothese zu den Ursachen der Überschuldung erstellt und es wird geklärt, inwieweit der Ratsuchende über Selbsthilfepotentiale verfügt.
Zum Ende der Erstberatung wird gemeinsam mit dem Ratsuchenden das Beratungsziel definiert. Absprachen zur Zusammenarbeit mit dem Ratsuchenden werden getroffen und ein Beratungskontrakt vereinbart.

Existenzsicherung
Wird im Zuge der Beratung festgestellt, dass der notwendige Lebensunterhalt des Ratsuchenden nicht sichergestellt ist, können u.a. folgende Maßnahmen erforderlich werden:
– Beratung zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen, ggf. Unterstützung bei der Antragstellung
– Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht
– Beratung und Hilfestellung bei Kontopfändungen, Lohnabtretung und Aufrechnungen
– Hilfestellung bei der Einrichtung eines Kontos (z.B. Guthabenkonto, Pfändungsschutzkonto, sog. P-Konto)
– Beratung zum P-Konto
– Ausstellen von Bescheinigungen über Pfändungsfreibeträge im Rahmen des P-Kontos
– Überprüfung der konkreten Höhe der Pfändungsfreibeträge und bei Bedarf Unterstützung bei der Erhöhung des Pfändungsfreibetrages
– Unterstützung bei der Reduzierung nicht zwingend notwendiger Ausgaben.

Kontakt

Ansprechpartner: Hans-Martin Oberschelp
Burgstraße 3/5
49152 Bad Essen
Dienstags von 12 bis 16 Uhr
Mittwochs von 9 bis 13 Uhr
Donnerstags von 12 bis 15 Uhr
Treffen in anderen Orten sind nach Vereinbarung möglich.
Tel: 05472-4043719
E-Mail: schuldnerberatung@verbund-sozialer-dienste.de
Fax: 05472-4043746

Info-Abende zu "SPA" und "SPA +"

An folgenden Tagen laden wir alle Interessierten zu Info-Abenden in der Akademie Sonnenwinkel ein:

15. April
20. Mai
24. Juni

Beginn ist jeweils um 18.30 Uhr (Meller Straße 3 49152 Bad Essen). Diese Abende richten sich sowohl an mögliche Schüler*innen als auch an interessierte Praxispartner.

Hier geht es zur Anmeldung: Info-Abende

Alle Informationen zu unserem Modellvorhaben SPA + haben wir unter
www.verbund-sozialer-dienste.de/akademie-sonnenwinkel zusammengefasst.

Im News-Bereich sind zudem Zusammenfassungen vorheriger Info-Abende veröffentlicht.