Schuldner- & Insolvenzberatung

Die Verbund sozialer Dienste gGmbH bietet in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V.,  Kreisverband Osnabrück, ab dem 1. April 2023 Schuldner- und Insolvenzberatung im südlichen Kreis Osnabrück an. Es handelt sich um eine Beratungsstelle in Melle, mit Außenstellen in Bad Iburg, Dissen und Georgsmarienhütte.

Dieses Beratungsangebot soll der Überschuldung von Privatpersonen entgegenwirken und die daraus entstandenen besonderen Schwierigkeiten beheben helfen. Schuldnerberatung hat das Ziel, einen Tilgungsplan zu erarbeiten.

Die Insolvenzberatung unterstützt Personen, die durch einen sogenannten „Privatkonkurs“ eine Restschuldbefreiung anstreben möchten. Die Beratungsstelle ist behördlich anerkannt als „geeignete Stelle“ im Sinne des § 305 Insolvenzordnung.

Schuldnerberatung:

  • Beratung von überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Menschen
  • Existenzsicherung und Kriseninterventionsberatung
  • Haushalts- und Budgetberatung
  • Erstellung und Umsetzung von Schuldenregulierungsplänen
  • Durchführung von außergerichtlichen Einigungsversuchen mit den Gläubigern
  • Beratung über Inhalte und Aufgaben innerhalb des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren und Unterstützung während der Wohlverhaltensphase
  • Ganzheitliche Erhebung der psychosozialen Lage der Ratsuchenden und bei Bedarf Vermittlung in weitergehende soziale Beratungsangebote i.R. der Netzwerkarbeit

 

Insolvenzberatung:

  • Information und Hilfe zu Verbraucherinsolvenz
  • Außergerichtlicher Einigungsversuch gemäß Insolvenzordnung
  • Behördlich zugelassen als geeignete Stelle gemäß Insolvenzordnung

 

Entlastung für Verschuldete: Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2024

Ab dem 1. Juli 2024 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für Lohnpfändungen und Pfändungsschutzkonten. Das teilt die Schuldnerberatung des Paritätischen Oldenburg-Ammerland mit. Dies schafft den Betroffenen etwas mehr Spielraum, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Bei Lohn- oder Kontenpfändungen haben die Betroffenen Anspruch auf pfändungsgeschützte Beträge, die die Existenz der Überschuldeten sichern sollen. Der Freibetrag für eine alleinstehende Person steigt beim Pfändungsschutzkonto Anfang Juli von 1.410 Euro auf 1.500 Euro an. Weitere Freibeträge für Unterhaltspflichten, etwa für Kinder, können mittels Pfändungsschutzkontobescheinigungen erhöht werden. Die Bescheinigungen können unter anderem von Schuldnerberatungsstellen ausgestellt werden.

Hans-Martin Oberschelp von der Schuldnerberatung des Paritätischen KV Osnabrück, in Kooperation mit der Verbund sozialer Dienste gGmbH, weist darauf hin, dass die Freibeträge auf bestehenden Pfändungsschutzkonten automatisch durch die Banken und Sparkassen angepasst werden. Das Ausstellen einer neuen Bescheinigung ist also nicht notwendig. Genauso wird mit beim Arbeitgeber vorliegenden Lohnpfändungen verfahren, wobei der Arbeitgeber die neuen Beträge ebenfalls ab Juli anwenden wird.

Für Fragen rund um das Thema Pfändungsschutz steht die Schuldnerberatung des Paritätischen unter Tel. 05401-480 2361 oder per E-Mail an schuldnerberatung-osnabrück@paritaetischer.de zur Verfügung.

Kontakt

Telefon (Beratungsstelle in Melle)  05422-6049586

Telefon (Außenstellen in Bad Iburg, Dissen und Georgsmarienhütte)  05401-4802361

E-Mail: schuldnerberatung-osnabrueck@paritaetischer.de