Berufsfachschule Sozialpädagogik startet im August
Modellvorhaben in Bad Essen: Die Verbund Sozialer Dienste gGmbH (VSD) hat in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einen dualisierten und staatlich anerkannten Berufsabschluss für sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten mit der Zusatzqualifikation in der (teil-)stationären Kinder- und Jugendhilfe entwickelt. Dieser wird landesweit ausschließlich an der Akademie Sonnenwinkel angeboten, einer „Berufsfachschule Sozialpädagogik“ in Bad Essen, die ab August zum Schuljahr 2025-26 den Unterricht aufnehmen wird. „Wir sind überzeugt, dass dies ein effektiver Weg sein wird, dem Fachkräftemangel im sozialpädagogischen Bereich entgegenzuwirken“, sagt VSD-Geschäftsführer Tim Ellmer.
Am Mittwoch, 4. Juni, sowie am Montag, 16. Juni, werden auf Informationsabenden alle offenen Fragen beantwortet und das Konzept vorgestellt. Eingeladen sind einerseits Träger als mögliche Praxispartner sowie andererseits interessierte Schülerinnen und Schüler. Beginn ist um 18 Uhr im Haus Sonnenwinkel (Meller Straße 3, 49152 Bad Essen). Hier geht es zur Anmeldung.
Praxiseinsatz wird vergütet
Der Vorteil dieses innovativen Projekts besteht in der modellhaften Zusatzqualifikation (teil-)stationäre Kinder- und Jugendhilfe. Bisher war der Einsatz von sozialpädagogischen Assistenzkräften in diesem Bereich in Niedersachsen nämlich gesetzlich weder möglich noch vorgesehen. Das ändert sich nun.
Dieser neue Berufsabschluss und der Weg dorthin sind für Arbeitgeber sowie Schülerinnen und Schüler gleichermaßen attraktiv. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten drei Tage pro Woche und werden an zwei Tagen unterrichtet. Und: Der Einsatz in der Praxis wird mit einem Gehalt vergütet!
Der dualisierte Berufsabschluss hat für die Schülerinnen und Schüler einen weiteren Vorteil: Das theoretische Wissen kann direkt im Alltag umgesetzt werden, und sie sammeln wertvolle Erfahrungen in verschiedenen Arbeitsfeldern, die den Einstieg in den Beruf nach ihrem Abschluss erleichtern. Davon profitieren letztlich auch die Arbeitgeber.
Abschluss nach 18 Monaten
Der Praxisteil erfolgt vor Ort in der Einrichtung des jeweiligen Praxispartners. Nach 18 Monaten erreichen sie den grundständigen Berufsabschluss „Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent/ stationäre Erziehungshilfen in Niedersachsen“. Anschließend sind die Schülerinnen und Schüler eine qualifizierte Unterstützung für die Alltagsgestaltung in den Einrichtungen und können eigenverantwortliche Tätigkeiten im Schichtdienst übernehmen.
Doch wer kommt für diese Schulklasse überhaupt infrage? Verschiedene Qualifikationen berechtigen dazu, was diesen Weg insbesondere für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger interessant macht. Ein Einstieg ist auch ohne pädagogische Vorqualifikation möglich mit:
Fach- oder allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
Realschulabschluss plus eine der folgenden Qualifikationen:
• Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger
• zweijährige Berufsausbildung jeglicher Art
• Qualifizierung Kindertagespflege (160 Stunden) + dreijährige Tätigkeit in einer Kinderbetreuungseinrichtung mit mindestens halber Stelle
• Aufbauqualifizierung Kindertagespflege (400 Stunden) + einjährige Tätigkeit in einer Kinderbetreuungseinrichtung mit mindestens halber Stelle
• Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik oder gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung
Wer mehr über diesen Berufsabschluss erfahren oder sich für den Infoabend anmelden möchte, kann sich an Nadja Zapolskaya wenden: Tel. 05472-4043742 oder per E-Mail an jobs@verbund-sozialer-dienste.de. Sie ist auch erste Ansprechpartnerin für interessierte Arbeitgeber.
Weitere Informationen sind auf www.verbund-sozialer-dienste.de/akademie-sonnenwinkel zusammengetragen.